|
Das Märchen des Allgemeingut...
Trotzdem das die Strafen sehr hart sind ist die Versuchung oft recht groß ...sie ist nur einen Mausklick entfernt ...und es wird einem allzu leicht gemacht ...
Wer im Internet Bilder, Texte, Grafiken und Musik findet und für die private und auch gewerbliche Nutzung nimmt, verstößt gegen das Urheberrecht.
Es ist ein Vergehen, das sowohl strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen hat. Die Verletzung des Urheberrechts verursacht Strafen von mehrstelligen Beträgen bis hin zu 3-5 Jahren Haft. Dazu können Schadensersatzzahlungen kommen und die Verpflichtung, die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen zu müssen.
Nicht selten basiert dieses Vergnügen auf dem Irrglauben, daß das Internet Allgemeingut sei und auch kostenlos zu Verfügung stünde. Das www ist jedoch kein rechtsfreier Raum. Noch dazu ist er weltweit offen.
Auch online gilt das Urheberrecht, das die Ideale des Urhebers und die wirtschaftlichen Interessen an seinem Werk schützt.
|
Ein solcher Vermerk © kann sinnvoll sein, zwingend notwendig ist er nach deutschem Recht aber nicht. Auch ohne besondere Kennzeichnung besteht allein dem Urheber das recht auf Verwertung. Das beinhaltet die Bearbeitung des Werkes, die Vervielfältigung, die Ausstellung und die öffentliche Wiedergabe. Auch einzelne Elemente können hier dem Urheberrecht unterliegen, z.b Online-Wörterbücher, Währungsrechner, inch-in-cm Umrechnungstabelle, sowie die optische Gestaltung einer Seite und deren Aufbau...
Links auf fremde Seiten sind bedürfen keiner gesetzlichen Genehmigung - sind also grundsätzlich nicht verboten. Allerdings dürfen hier die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen nicht verletzt werden. Verbotene Links sind Links zu Webseiten mit verfassungswidrigem oder pornografischen Inhalt und zu verbotenen Publikationen. Auch Webseiten die MP3 Dateien, software Cracks oder Seriennummern im Web anbieten. Vorsicht auch bei der Darstellung fremder Seiteninhalte in eigenen Frames.
|
|
Unter diesem Schutz stehen alle künstlerischen und geistigen Leistungen, die eine gewisse Schöpfungshöhe und Kreativität erweisen. Hierzu gehören Ton - und Musikaufnahmen, Texte, Fotografien, Filme, Gemälde, Skulpturen, Rundfunksendungen, Kompositionen, Anleitungen etc...und das schon im Augenblick ihrer Entstehung.
Das Urheberrecht bedarf keiner Anmeldung oder Beantragung - es gilt automatisch. Es gibt kein Urheberrechts-Register, es ist in D nicht rechtlich notwendig ein © einzubringen.
|
Was tun, wenns passiert ist?
In der Regel kommt ein Schreiben eines Anwaltsbüros plus eine Rechnung der Gegenseite. Bei einer Strafanzeige meldet sich gleich die Staatsanwaltschaft oder die Polizei steht vor der Tür.
In jedem Fall muß das Material sofort entfernt werden. Danach sollte man versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen, somit den Schaden so gering wie möglich halten. Möglicherweise verbleiben auch bei gütlicher Einigung die Anwaltskosten beim Verursacher.
Noch etwas: das Urheberrecht für Werke gilt 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Erst danach handelt es sich um Allgemeingut..
|